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Ein Brief im Briefkasten, Betreff Abmahnung: Verstoß gegen die Hausordnung. Für viele Mieter ist das der erste Kontakt mit dem Thema Kündigungsdrohung überhaupt. Meist geht es um Lärm nach 22 Uhr, herumstehende Fahrräder im Treppenhaus oder einen Hund, der angeblich zu oft bellt. Die Frage, die dann sofort im Raum steht: Kann mein Vermieter mir wirklich kündigen, nur weil ich gegen die Hausordnung verstoßen habe?

Die Abmahnung liegt auf dem Küchentisch, der Vermieter droht mit fristloser Kündigung — wegen Verstoßes gegen die Hausordnung. Doch so einfach ist das rechtlich nicht: Nicht jede Hausordnung ist überhaupt verbindlich, und selbst bei einem echten Pflichtverstoß gelten strenge gesetzliche Voraussetzungen, bevor ein Mietverhältnis fristlos beendet werden darf.
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